Hintergrund: Einführung des E‑Rezepts
Das E‑Rezept wurde in Deutschland schrittweise ab 2022 eingeführt und löste das klassische, rosafarbene Papierrezept (Muster 16) ab. Seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet, verschreibungspflichtige Medikamente gesetzlich Versicherter nur noch digital per E‑Rezept zu verordnen. Die Bundesregierung und das Digitalisierungsunternehmen Gematik betonen, dass das E‑Rezept Abläufe in Praxen und Apotheken vereinfacht, Papierkram vermeidet und so zu einer Zeitersparnis für Patientinnen und Patienten beiträgt.
Zum Beispiel können Patienten das digitale Rezept über eine App verwalten oder mit der Gesundheitskarte direkt in der Apotheke einlösen. Mit der breiten Einführung des E‑Rezepts entfällt das ehemalige rosa Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel weitgehend.
Bedeutung des Heilberufsausweises im digitalen System
Ein Schlüssel für das Funktionieren des E‑Rezeptsystems ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Dieser Chipkarten-Ausweis dient Ärzten, Ärztinnen und anderen Heilberufsgruppen als Identitätsnachweis und für qualifizierte elektronische Signaturen. Mit dem eHBA können Praxen E‑Rezepte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und Arztbriefe rechtssicher digital signieren und über die Telematikinfrastruktur versenden.
In Deutschland erhalten Ärztinnen und Ärzte ihren persönlichen eHBA über die zuständige Landesärztekammer. Ohne einen funktionsfähigen eHBA (und die dazugehörige PIN) ist die Erstellung eines gültigen E‑Rezepts technisch nicht möglich. Die Bundesärztekammer weist darauf hin, dass der eHBA gerade für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) bei E‑Rezepten und eAU erforderlich ist.
Warnung der KBV vor fehlenden Ausweisen
Ende 2025 steht in der Telematikinfrastruktur ein wesentlicher technischer Umstieg an: Die bisherigen 2048-Bit-RSA-Verschlüsselungsschlüssel dürfen laut Bundesnetzagentur ab Jahresende nicht mehr verwendet werden. Für den Wechsel auf die sicherere ECC-Verschlüsselung sind neue Ausweis- und Gerätegenerationen nötig. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt nun jedoch, dass viele Praxen und Apotheken diesen Tausch nicht rechtzeitig schaffen könnten. Nach Angaben der Gematik sind noch über 50.000 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) im Einsatz, die nur das alte RSA-Verfahren unterstützen. Auch Praxisausweise (SMC-B), Kartenterminals und Konnektoren müssten aufgerüstet werden, was bis Jahresende laut KBV nicht flächendeckend gelingen wird.
In einem Brief an die Bundesnetzagentur fordert die KBV deshalb eine Fristverlängerung. Sie schlägt vor, die alten RSA-basierten eHBA vorübergehend weiter nutzen zu dürfen, damit alle Praxen ihre Signaturfunktion erhalten. Andernfalls könnten „zehntausende Praxen“ ab Januar 2026 keine E‑Rezepte, eAUs oder elektronischen Arztbriefe mehr erstellen. Die KBV macht damit deutlich, dass gerade der eHBA als digitaler Ausweis für Heilberufler unentbehrlich für das E‑Rezept ist.
Konsequenzen für Patienten und Praxen
Ohne geeignete Übergangslösung drohen erhebliche Rückschritte: Tausende Praxen wären dann von den etablierten digitalen Versorgungsprozessen ausgeschlossen. Die KBV warnt, dass Patienten und Praxen wieder stärker auf altmodische Papierprozesse zurückgreifen müssten. Insbesondere bei E‑Rezepten würde dies den großen Vorteil des digitalen Verfahrens zunichtemachen.
Die Daten der E‑Rezepte fließen zudem automatisch in die Medikationslisten der elektronischen Patientenakte ein. Können Ärzte keine elektronischen Verordnungen mehr ausstellen, gehen diese Informationen verloren. In der Praxis wären Apotheken und Praxen gezwungen, wieder rosa Papierrezepte einzusetzen - Formulare, die heute von den Krankenkassen finanziert werden. Ein solcher Rückfall würde die Versorgung umständlicher machen und zusätzliche Bürokratie verursachen. Die KBV betont daher, dass ein ungestörter Weiterbetrieb der digitalen Infrastruktur entscheidend für eine reibungslose Patientenversorgung ist.
Links zu weiteren Informationen
- Wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen der Gematik
- Secunet TI Konnektor Prüfung und Umstellung
- eHBA Prüf- und Tauschinformationen
- SMC-B Prüf- und Tauschinformationen
- gSMC-KT Prüf- und Tauschinformationen
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